Landpacht
Die Kirchengemeinden im Ev. Kirchenkreis Zossen-Fläming verpachten landwirtschaftliche Flächen. Die Verpachtung erfolgt auf Grundlage interner Vorgaben zu einer Pacht je Bodenpunkt/Hektar für bis zu zehn Jahre.
Die Vergabe erfolgt in der Regel im Mai/Juni für die kommende Pachtperiode. Details zu den ausgeschriebenen Flächen und zum Bewerbungsverfahren sind den Ausschreibungen zu entnehmen. Die Bearbeitung der Bewerbungen erfolgt über das zuständige Kirchliche Verwaltungsamt des Ev. Kirchenkreisverbandes Süd. Über die Vergabe entscheiden die ausschreibenden Kirchengemeinden.
Neuer Landeskirchlicher Landpachtvertrag ab 2026
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat einen neuen Muster-Landpachtvertrag herausgegeben. Das neue Vertragsmuster ist von allen Kirchengemeinden verbindlich ab dem 01.01.2026 anzuwenden.
Das neue Vertragsmuster, wie es im Kirchenkreis Zossen-Fläming angwandt wird, finden Sie hier.
Eine wesentliche Neuerung ist die vertragliche Vereinbarung naturschutzrechtlicher Maßnahmen. Die Evangelischen Kirchengemeinden sind der Bewahrung der Schöpfung in besonderer Weise verbunden. Um hierzu über die Maßnahmen der angemessenen Bewirtschaftung hinaus einen Beitrag zu leisten, verpflichten wir unsere Pächter zwei selbstgewählte naturschutzrechtliche Maßnahmen über die gesamte Dauer der Pacht umzusetzen.
Den Katalog grundsätzlich möglicher Maßnahmen finden Sie hier.
Aktuelle Ausschreibungen
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Kontakt | Kirchliches Verwaltungsamt Süd
Julian Blöcher
Evangelischer Kirchenkreisverband Süd
Verwaltungsamt, Abteilung Liegenschaften
Rübelandstraße 9, 12053 Berlin
Tel.: 0 30 - 68 90 41 18
Email: j.bloecher(at)kkv-sued.de