Aus der Arbeit des Kreiskirchenrates

Klausurtagung von 24.-26.1. in Jauernick-Buschbach

Vorübergehende Anstellung von Madlen Thaens als Mitarbeiterin im gemeindepädagogischen Arbeitsfeld in Region 5

Madlen Thaens erteilte seit dem 08.04.2024 Gruppenstunden im Bereich der Kinderkirche in der Ev. Kirchengemeinde Luckenwalde. Die Zahlung einer Übungsleiterpauschale hierfür erfolgte aus den übrigen Personalmitteln der vakanten gemeindepädagogischen Stelle bis zum 31.12.2024, längstens jedoch bis zur Wiederbesetzung der Stelle in der Arbeit mit Kindern.

Zwar ist die Stelle seit dem 01.01.2025 mit Annette Petzold wiederbesetzt, jedoch ist diese für ihre Arbeit als Vorsitzende der MAV mit einem BU von 20,3 % freigestellt. Diese Personalkosten werden unmittelbar vom Kirchenkreis getragen und stehen somit in der Kirchengemeinde zur Verfügung.

Der Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kindern Michael Henseler beantragt nach Rücksprache mit Madlen Thaens ihre sachgrundbefristete Anstellung als Mitarbeiterin im Gemeindepädagogischen Arbeitsfeld als Vertretung, solange der MAV-Vorsitz in der bestehenden Konstellation bei Annette Petzold liegt, längstens jedoch zur Neuwahl der MAV im März 2026. Der Kreiskirchenrat folgt dem Antrag und beschließt die sachgrundbefristete Anstellung. (Beschluss 250124/3)

Aufstockung des Beschäftigungsumfangs und Verlängerung der Anstellung von Sophie Bentzien

Sophie Bentzien ist mit 25 % BU seit dem 01.07.2024 sachgrundbefristet für ein Jahr für die Drittmittelakquise in den Kirchengemeinden Mittenwalde und Rangsdorf angestellt. Ihre Arbeit wird von Julia Wasmuth, der die Dienstaufsicht für Sophie Bentzien übertragen wurde, als zielführend und über finanzielle Aspekte hinaus gewinnbringend eingeschätzt. Eine Erweiterung ihres Wirkungsbereichs ist wünschenswert. Dazu soll Sophie Bentzien im Bereich Fundraising weitergebildet werden. Die Kosten hierfür werden aus den freien Personalmitteln der Kreispfarrstelle von Elisa Eyermann entnommen. Pfarrerin Elisa Eyermann wird ein weiteres Mal in Elternzeit gehen. Dies erlaubt die Aufstockung des BU auf 50 %.

Im Rahmen des Kontaktjahrs, das die Kirchenleitung zur Stärkung der Mitgliederkommunikation für 2025/2026 ausgerufen hat, besteht die Möglichkeit, bis zu 15.000 € Förderung zu erhalten. Diese Förderung soll auf jeden Fall beantragt werden und Sophie Bentzien die entsprechenden Aufgaben übernehmen. Diese kann dann entweder in die 50 % BU einfließen oder für eine zusätzliche Erhöhung des BU eingesetzt werden.

Bei einem Gespräch in der Suptur am 19.12.24 wurde Sophie Bentzien sowohl die sachgrundbefristete Verlängerung ihrer Anstellung als auch eine Erhöhung ihres Stellenumfangs angeboten. Mit welchen Rahmenbedingungen sie dieses Angebot annehmen möchte, hängt von dem Ausgang eines laufenden Bewerbungsverfahrens ab.

Je nach Ausgang des Verfahrens sind die folgenden Varianten denkbar:

1)    Erhöhung des Beschäftigungsumfangs auf insgesamt 50 % ab dem 01.07.2025

2)    Erhöhung des Beschäftigungsumfangs bereits ab dem 01.04.2025 und mit zwar um so viel, wie 15.000 € es über eine 50 %-Stelle hinaus erlauben

Der KKR beschließt die Aufstockung des BU und die sachgrundbefristete Verlängerung der Anstellung von Sophie Bentzien um ein Jahr gemäß einer der beiden oben genannten Varianten. Die Finanzierung erfolgt in beiden Fällen über die Förderung aus dem Kontaktjahr und freien Personalmittel aus der Stelle von Elisa Eyermann (Beschluss: 250124/4).

Einsetzung eines Bevollmächtigtenausschusses in der Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf

Bei Gemeindekirchenratssitzung am 03.12.2024 haben die Mitglieder Anja Brandt, Rüdiger Noll, Irene Schachtschneider und Michael Stoll ihr Amt niedergelegt (später auch noch Sabine Simunovic), sodass die Einsetzung eines Bevollmächtigtenausschusses erforderlich wird, der die Amtsgeschäfte führen soll, bis nach der GKR-Wahl Ende 2025 sich der GKR Dahlewitz-Diedersdorf neu konstituiert hat.

Der KKR beschließt die Einrichtung eines Bevollmächtigtenausschusses (BV) für die Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf mit Wirkung zum 01.02.2025. In den BV berufen werden folgende Personen, die sich zur Mitarbeit bereiterklärt haben: Pfn. Friederike Pfaff-Gronau (bis 31.3.), Pfr. Christian Jänicke, Uwe Schüler (KKR + GKR Invitaskirchengemeinde Glasow-Mahlow), Anja Brandt (KG Dahlewitz-Diedersdorf), Dr. Stefan Marx (KG Dahlewitz-Diedersdorf), Claudia Schinauer (GKR Blankenfelde-Jühnsdorf).

Weiterhin wird beschlossen, dass die zurückgetretenen Mitglieder des GKR schon bei der kommenden GKR-Wahl wieder kandidieren dürfen. (Beschluss: 250124/5)

Erweiterung der Förderrichtlinie zur ergonomischen Ausstattung der Arbeitsplätze von Küster:innen um einen 2. Bildschirm (WV 241218/14)

Im Zuge der Einführung des Systems der digitalen Eingangsrechnung wird eine Erweiterung der technischen Ausstattung der Gemeindebüros erforderlich. Eine Abfrage beim Verwaltungskonvent am 15.01.2025 ergab, dass die Anschaffung neuer Scanner hierfür nicht erforderlich ist. Die vorhandenen Geräte können entweder direkt programmiert werden oder mit einer Art Modem verbunden und so zum Direktversand befähigt werden. Die Anschaffung weiterer Bildschirme wurde hingegen als sehr wünschenswert eingeschätzt.

Die „Handreichung Fördermöglichkeiten im Kirchenkreis Zossen-Fläming“ soll daher unter Punkt „6. Ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze von Küster:innen“ ergänzt werden um:

Einmalige Neuausstattung der Gemeindebüros mit 2. Bildschirm. Im Sinne des Arbeitsschutzes ist die Frequenz des Bildschirms zu beachten. Bis zu einer Höhe von 400,00 € werden die Kosten vollständig vom Kirchenkreis übernommen. Antragstellung und vorherige Absprache sind direkt an die Superintendentur zu adressieren. Die Mittel werden aus der Kostenstelle „IT in den Regionen“ entnommen, wo für 2025 5.000 € eingestellt sind.

Der KKR beschließt die Erweiterung der Förderrichtlinie zur ergonomischen Ausstattung der Arbeitsplätze von Küster:innen um einen 2. Bildschirm. (Beschluss 250124/7)

Spendenleitlinie für den Kirchenkreis Zossen-Fläming

Der KKR berät die Sponsoringleitlinie für die Annahme von Spenden/Drittmitteln, für Fundraising-Projekte und für Sponsoring-Verträge (kurz: „Spenden-Leitlinie“) in der Fassung vom 24.01.2025. Ein Beschluss dazu wird in der Februarsitzung gefasst. (Beschluss 250124/8)

Beschluss des Visitationsbescheids „Gebäudebestand im KKZF“

Die Visitationskommission für die Visitation des Gebäudebestands im KKZF hat ihre Arbeit beendet und legt einen Visitationsbescheid vor.

Der KKR dankt der Visitationskommission für die geleistete Arbeit und macht sich den Visitationsbescheid zu eigen. 

Der Bescheid wird den hauptberuflichen Mitarbeitenden sowie den Gemeindeleitungen im Kirchenkreis zugänglich gemacht. Diese sind gebeten, den Bescheid gezielt an ehrenamtlich Mitarbeitende weiterzugeben und mit diesen darüber ins Gespräch zu kommen, um die Konzeption(en) für die verschiedenen kirchlichen Gebäude weiterzuentwickeln. Eine Evaluation innerhalb von 5 Jahren ist vorgesehen. Darüber hinaus erhalten, wie in der Visitationsordnung der Landeskirche vorgesehen, die Generalsuperintendentin sowie die Abt. 2 und das Kirchliche Bauamt des Konsistoriums den Bescheid. (Beschluss 250124/9)

 

Sitzung  vom 18.12.2024

Beschäftigungsumfang von Jonas Stockhausen erweitert (für die Arbeit mit Kindern in Region 6)

Nachdem die MAV am 19.11.2024 der Versetzung von Annette Petzold innerhalb des Bereichs Arbeit mit Kindern zugestimmt hat, wurde mit den Regionen 5 und 6 der Wechsel zum 01.01.2025 vereinbart. Die dadurch vakant werdende Stelle (50 % BU) in Region 6 möchte Jonas Stockhausen übernehmen. Nach Rücksprache mit allen Beteiligten hat der Beauftragte für die Arbeit mit Kindern Michael Henseler nun die befristete Aufstockung beantragt.

Dem folgt der KKR und beschließt die sachgrundbefristete Aufstockung des Beschäftigungsumfangs für Jonas Stockhausen auf 75 % RAZ vom 01.01.2025 bis zum 30.09.2025 für die Arbeit mit Kindern in Region 6 mit der Option auf Verlängerung um zwei Jahre, wenn er an dem Gemeindepädagogischen Aufbaukurs des AKD in Brandenburg/Havel teilnimmt. Die MAV wird um Zustimmung gebeten. (Beschluss 241218/4)

Aufstockung des BU von Ulrike Wieland als Elternzeitvertretung für Pfarrerin Lý-Elisabeth Dang in der gemeindepädagogischen Arbeit

Mit der Übernahme der Stelle in Region 5 gibt Annette Petzold die Elternzeitvertretung für Pfn. Lý-Elisabeth Dang ab. Ulrike Wieland, seit Oktober 2021 im gemeindepädagogischen Dienst in der Arbeit mit Kindern in Region 6 tätig, möchte die Beauftragung von Annette Petzold in vollem Umfang übernehmen.

Die zu übernehmenden Aufgaben im Bereich der gemeindepädagogischen Arbeit in der Gesamtkirchengemeinde Im Niederen Fläming. Dies sind im Einzelnen:

  • Verantw. Organisation und Durchführung des Konfirmand:innen-Samstags-Modell-Region 6 (theologische + inhaltliche Verantwortung liegt bei Pfn. Britta Rostalsky)
  • Mitarbeit in den fünf Konfirmand:innen-Gottesdiensten
  • Fördern der Kooperation Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Durchführung von JG-Abenden

Der KKR beschließt die sachgrundbefristete Erhöhung der Arbeitszeit von Ulrike Wieland als Elternzeitvertretung von Pfn. Lý-Elisabeth Dang im Bereich der gemeindepädagogischen Arbeit in der Gesamtkirchengemeinde Im Niederen Fläming  auf insgesamt 75 % RAZ. Die Erhöhung beginnt am 01.01.2025 und dauert bis zum Ende der Elternzeit (voraussichtlich November 2025). Die Mittel werden aus dem für die Pfarrstelle eingeplanten Gehalt entnommen, die während der Dauer der Elternzeit nicht benötigt werden. Die MAV wird um Zustimmung gebeten. (Beschluss 241218/5)

Versetzung von Ruth Wiarda innerhalb der Kreisjugendarbeit in die Region 3

Ruth Wiarda ist seit August 2020 im gemeindepädagogischen Bereich angestellt. Die Stelle setzt sich zusammen aus 75 % RAZ Arbeit mit Kindern in Region 4 und 25 % RAZ Kreisjugend in Region 6.

Nun bat die Gemeindepädagogin um die Versetzung im Bereich der Jugendarbeit aus der Region 6 auf die vakante Stelle in die Region 3. Sie begründet dies damit, dass sich die Arbeit in den benachbarten Regionen 3 und 4 von den Fahrtwegen her wesentlich besser miteinander in Einklang bringen ließen.

Die Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Jugendlichen, Pfarrerin Katrin Noglik, befürwortet den Wechsel.

Der KKR beschließt deshalb den Wechsel des Einsatzortes in der Arbeit von Jugendlichen (25% RAZ) für Ruth Wiarda zum 1.1.2025. Der Stellenanteil in der Arbeit mit Kindern (75 % RAZ) in Region 4 bleibt hiervon unberührt. Die MAV wird informiert (Beschluss 241218/6).

Zuschuss zur Berufsqualifizierungen von Quereinsteiger:innen in der Gemeindepädagogik für Ilja Noglik

Ilja Noglik ist seit dem 01.09.2024 im gemeindepädagogischen Bereich in Zossen, Wünsdorf und Sperenberg mit 75 % RAZ tätig. Er nimmt genauso wie Katharina Schicke und Jonas Stockhausen am gemeindepädagogischen Grundkurs des AKD in Brandenburg/Havel teil. Der Kurs umfasst 13 Wochenendkurse und sieben Wochenkurse innerhalb von zwei Jahren als Präsenzzeit in Brandenburg/Havel, Selbststudium mit gezielten Aufgaben, Leistungsnachweise und durch Mentor:innen begleitete Praktika in der Heimatregion.

Den Grundkurs hat Ilja Noglik im November 2023 begonnen und beendet diesen am 19.09.2025. Für Katharina Schicke und Jonas Stockhausen hat der KKR (230712/5) jeweils ein Stipendium in Höhe von 150 € im Monat zur anteiligen Übernahme der Ausbildungsgebühr (derzeit betragen diese 180 €) beschlossen. Die Kosten werden aus der Sachkosten- und Projektrücklage des KK getragen. Ilja Noglik bittet ebenfalls um Unterstützung für die Ausbildungsgebühren am AKD in Brandenburg/Havel.

Dem schließt sich der Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kindern und Familien, Michael Henseler an und bittet zum Zahlung des Stipendiums rückwirkend am 1.9.2024.

Der KKR beschließt das Stipendium für Ilja Noglik. Sach- und Fahrtkosten sind selber zu tragen, bzw. steuerlich geltend zu machen. Die Kosten sollen der Sachkosten- und Projektrücklage des KK entnommen werden. Die MAV wird informiert (Beschluss 241218/7).

Wiederbeauftragung von Thomas Hartmann als Prädikant

Das Referat Kirchliches Leben des Konsistoriums teilte mit, dass die sechsjährige Beauftragung des Prädikanten Thomas Hartmann für die Region 1 im Februar 2025 ausläuft.

Die Superintendentin hat gemeinsam mit Pfn. Döpmann als der Beauftragten des KK für Lektor:innen und Prädikant:innen ein Gespräch mit Thomas Hartmann geführt. Beide befürworten die Verlängerung der Beauftragung und zugleich die Erweiterung der Beauftragung für den gesamten Kirchenkreis.

Der KKR beantragt beim Konsistorium die Wiederbeauftragung von Thomas Hartmann für den Prädikantendienst im gesamten Kirchenkreis um weitere sechs Jahre (Beschluss 241218/10).

Beauftragung neuer Lektor:innen (Beschlüsse 241218/11.1-7)

Kersten Ehrlich hat einen Lektor:innenkurs erfolgreich abgeschlossen. Der GKR der Ev. KG Petrus und Paulus Bestensee hat am 21.11.2024 die Beauftragung für den erweiterten Lektorendienst für die Region 4 befürwortet. Auch Pfn. Angelika Döpmann, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, hat ein positives Votum abgegeben. 

Georg Goes hat einen Lektor:innenkurs erfolgreich abgeschlossen. Den dazu gehörigen Sichtgottesdienst hält er am 22.12.2024. Der GKR der Ev. Gesamtkirchengemeinde Baruther Urstromtal hat am 17.12.24 die Beauftragung für den erweiterten Lektorendienst für die Region 3 befürwortet. Auch Pfn. Angelika Döpmann, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, hat ein positives Votum abgegeben. Der KKR beauftragt Georg Goes als Lektor für die Region 3 unter Vorbehalt des erfolgreichen Sichtgottesdienstes am 22.12.24. 

Marie Heider hat einen Lektor:innenkurs erfolgreich abgeschlossen. Der GKR der Ev. KG Dahme/Mark hat am 05.11.2024 die Beauftragung für den erweiterten Lektorendienst für die Region 6 befürwortet. Auch Pfn. Angelika Döpmann, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, hat ein positives Votum abgegeben.

Günter Kausmann hat einen Lektor:innenkurs erfolgreich abgeschlossen. Der GKR der Ev. KG Ludwigsfelde hat am 03.12.2024 die Beauftragung für den erweiterten Lektorendienst für die Region 2 befürwortet. Auch Pfn. Angelika Döpmann, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, hat ein positives Votum abgegeben.

Volker Laschke hat einen Lektor:innenkurs erfolgreich abgeschlossen. Der GKR der Ev. KG Petkus hat am 12.11.2024 die Beauftragung für den erweiterten Lektorendienst für die Region 6 befürwortet. Auch Pfn. Angelika Döpmann, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, hat ein positives Votum abgegeben.

Sina Wolberink hat einen Lektor:innenkurs erfolgreich abgeschlossen. Der GKR der Ev. KG Petkus hat am 11.12.2024 die Beauftragung für den erweiterten Lektorendienst für die Region 6 befürwortet. Auch Pfn. Angelika Döpmann, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, hat ein positives Votum abgegeben.

Jeremy Lust hat einen Lektor:innenkurs erfolgreich abgeschlossen. Der GKR der Ev. KG Petkus hat am 12.11.24 die Beauftragung für den erweiterten Lektorendienst für die Region 6 befürwortet. Auch Pfn. Angelika Döpmann, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, hat ein positives Votum abgegeben.

Der KKR beauftragt alle neuen Lektor:innen für den Dienst in den genannten Regionen. Die Beauftragungen endetn am 17.12.2030.

Sitzung vom 13.11.2024

Neubesetzung der Verwaltungsstelle Rüstzeitheim Paplitz und Freizeitheim Halbe

Zum 30.4.2025 tritt die Leiterin der Rüstzeitheime Halbe und Paplitz, Martina Morgenstern, in den Ruhestand. Zu den von ihr wahrgenommenen Tätigkeiten gehören die Verwaltung der Häuser mit den Gruppen, die sie besuchen, sowie Hauswartstätigkeiten. Die Stelle soll neu ausgeschrieben werden, wobei zwischen dem Verwaltungsanteil mit 25 Prozent und dem Hauswartsanteil mit 50 Prozent Stellenanteilen in der Eingruppierung differenziert werden soll. Für den Verwaltungsanteil wäre es möglich, die Verwaltungsstelle in der Region 4 aufzustocken. Um jedoch die Hauswartsstelle attraktiv und auskömmlich zu gestalten, sollte es bei Interesse und Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers möglich sein, diese mit den Verwaltungsanteilen zu kombinieren.

Der Kreiskirchenrat beschließt, für die Rüstzeitheime Halbe und Paplitz eine Hauswartsstelle mit 50% Dienstumfang auszuschreiben. Die Stelle ist ab 1.4.2025 zu besetzen. Die Stelle kann bei Interesse und Eignung durch die Bewerberin/ den Bewerber um 25% Dienstumfang Verwaltungstätigkeit aufgestockt werden. Als Bewerbungskommission wird das Kuratorium für die Rüstzeitheime eingesetzt. Die Entscheidung über die Besetzung der Stelle wird der Bewerbungskommission überlassen (Beschluss 241113/3)

Grundsatzentschluss zum Projekt „Kirche Intakt“ (WV 201016/10)

Das Bauamt der EKBO hat gemeinsam mit dem Baubüro des KKV Süd das Pilotförderprojekt „Kirche intakt“ neu konzipiert. Es wurden neue Förderziele formuliert wie auch eine neue finanzielle Grundlage für den Projektzeitraum von 3 Jahren geschaffen. Das Projekt soll 3 Jahre lang, beginnend mit dem 1.7.2025, ein Monitoring bei bis zu 40 Kirchen aller Kategorien (aller vier Quadranten im landeskirchlichen Modell) ermöglichen.

Im Rahmen des für jede Kirche bereitstehenden Budgets werden das Monitoring sowie damit verbunden kleine Wartungs- und Reparaturmaßnahmen von Fachfirmen in Abstimmung und Begleitung durch eine beauftragte Person aus der Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes durchgeführt.

Das Baubüro des KKV-Süd steuert und verwaltet das Projekt. Hierzu müssen ggf. Ressourcen aus den Projektmitteln geschaffen werden, z.B. durch eine/einen auf Minijobbasis tätige/n Werkstudentin/Werkstudenten. Nach der Laufzeit von drei Jahren soll ermittelt sein:

  • welche Beobachtungsintervalle sind sinnvoll
  • wonach bewerte ich Bauschäden an der Gebäudehülle wie z.B. Lücken, Risse, fehlende Bauteile;
  • wer kann vor Ort welche Leistungen erbringen;
  • wann benötige ich professionelle Hilfe, wann ist sie effizienter;
  • welche Gewerke sind am geeignetsten, um das Spektrum des Nötigsten abzudecken;
  • wie kann die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz im Blick auf die im Rahmen der kontinuierlichen Wartung durchzuführenden Maßnahmen effektiv und unbürokratisch erfolgen;
  • welche finanziellen Mittel sind für ein kontinuierliches Monitoring und Wartungsmaßnahmen pro Jahr erforderlich.

Es ist ein System gefunden, das die Kirchengemeinden mit ihren ehrenamtlichen Ressourcen fördert und einbindet.

Die für das Projekt geplanten Mittel belaufen sich auf 93.000 Euro pro Jahr. Sie teilen sich wie folgt auf:

  • € 45.000 p.a. Förderung durch Drittmittelgeber (Stiftung KiBa, Förderkreis Alte Kirchen und Wüstenrotstiftung)
  • € 16.000 aus der EKBO
  • € 16.000 aus dem Kirchenkreis
  • € 16.000 aus den Kirchengemeinden, d.h. bei 40 Kirchen: € 400 p.a. je Kirche. Der Eigenanteil der Kirchengemeinden ist von der Anzahl der Kirchen im Projekt abhängig.

Der KKR beschließt, sich ab 2025 für 3 Jahre am Projekt „Kirche intakt“ mit 16.000 Euro Eigenanteil pro Jahr zu beteiligen, unter der Voraussetzung, dass mindestens so viele Kirchengemeinden des Kirchenkreises in das Projekt eintreten, dass eine Anzahl von 30 Kirchen erreicht wird. Kirchen aus allen 3 Kategorien (allen 4 Quadranten) müssen – nach Möglichkeit gleich verteilt – im Projekt vertreten sein. Der Eigenanteil des Kirchenkreises wird aus nicht abgerufenen Geldern des ursprünglichen Ansatzes von „Kirche intakt“ finanziert. Eine Aufstockung der Baubeihilfen im Haushaltsplan für das Projekt erfolgt nicht. Eine Fortsetzung der Förderung durch den Kirchenkreis nach Ablauf der 3 Jahre ist ausgeschlossen (Beschluss 241113/6)

Sitzung vom 16.10.2024

Ausschreibung Pfarrstelle Niederfgörsdorf

Nach dem Weggang von Ines Fürstenau-Ellerbrock war die (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Nuthe-Fläming auf der Grundlage des KKR-Beschlusses von 2023 mit 50 % DU mit der Option auf Aufstockung durch Religionsunterricht ausgeschrieben worden. Jedoch führte weder diese noch die erneute Ausschreibung zum Erfolg.

In seiner Sitzung am 24.09.2024 hat der Pfarrsprengelrat Nuthe-Fläming nun beschlossen, die Pfarrstelle im Umfang von 100 % zur sofortigen Besetzung auszuschreien. Hierfür beantragt er die Änderung des Stellenplans: Der Stellenumfang der (3.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Nuthe-Fläming, derzeit besetzt durch Pfarrer Tileman Wiarda, soll mit Wirkung vom 1. Januar 2024 auf 50 % reduziert werden. Pfarrer Wiarda ist mit dieser Reduktion unter der Maßgabe einverstanden, dass der bei ihm freiwerdende Stellenanteil durch die Erteilung von Religionsunterricht ausgeglichen werden kann.

Der KKR stimmt der Ausschreibung der (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Nuthe-Fläming mit einem Dienstumfang von 100 % zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu (Beschluss 241016/3)

Verlängerung Aufstockung des Dienstumfanges von Pfn. Koppehl für die Klinikseelsorge in Luckewalde

Pfn. Elisabeth Koppehl ist seit dem 01.10.2022 mit 25 % in der KMG-Klinik Luckenwalde in der Klinikseelsorge tätig. Diese Aufgabe war bis zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle in der KG Woltersdorf-Jänickendorf befristet worden. Für die Pfarrstelle gibt es eine Interessentin, nicht jedoch für die Stellenanteile in der Klinikseelsorge. Darum soll der Einsatz von Elisabeth Koppehl verlängert werden – zunächst für ein halbes Jahr, für den Fall, dass die Wiederbesetzung der Pfarrstelle anders verläuft als geplant und die Stellenanteile dann doch zusammen mit der Stelle der KG Woltersdorf-Jänickendorf neu ausgeschrieben werden.

Der KKR bittet das Konsistorium um Verlängerung der Aufstockung des Dienstumfangs von Pfn. Elisabeth Koppehl von 50 % auf 75 % zur Wahrnahme der Klinikseelsorge in der KMG-Klinik Luckenwalde bis zum 30.04.2025. (Beschluss 241016/5)

Verkleinerung des Gesamtkirchenrates der Ev. Invitaskirchengemeinde Glasow-Mahlow

Der GKR Invitaskirchengemeinde Glasow-Mahlow hat fristgerecht beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des GKR gemäß ÄWG §3 (1) von zehn auf acht Personen zu reduzieren. Dies soll mit der nächsten GKR-Wahl wirksam werden.

Der KKR nimmt die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des GKR der Invitaskirchengemeinde Glasow-Mahlow  zur Kenntnis. (Beschluss 241016/11)

Grundsatzbeschluss Ausgabe des Abendmahls durch Lektor:innen

In der Ausführungsbestimmung zum Kirchengesetz über den Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten sowie der Lektorinnen und Lektoren zur Leitung des Abendmahls durch Lektorinnen und Lektoren vom 30. Juli 2024 heißt es:

„Stellt der Kreiskirchenrat fest, dass der Bedarf an Abendmahlsfeiern im Kirchenkreis größer ist, als er durch ordinierte oder für die Sakramentsverwaltung beauftragte Personen (Prädikantinnen und Prädikanten) gedeckt werden kann, können eigens dafür weitergebildete und beauftragte Lektorinnen und Lektoren im erweiterten Lektorendienst die Feier des Abendmahls leiten. […]

Voraussetzung für eine Beauftragung ist die vorhergehende Teilnahme an einer geeigneten Qualifikationsmaßnahme (Zusatzausbildung). Die Zusatzausbildung wird durch die Kirchenkreise zur Verfügung gestellt. In der Erarbeitung der Konzeption der Zusatzausbildung werden die Kirchenkreise durch das Amt für Kirchliche Dienste fachlich beraten. Die Zusatzausbildung hat einen zeitlichen Umfang von nicht weniger als zehn Unterrichtsstunden. Das Konsistorium muss der Konzeption zustimmen.“

Der KKR beschließt, nach Antrag durch die Kirchengemeinde den Bedarf auf die Leitung von Abendmahlsfeiern durch eigens qualifizierte Lektor:innen im Einzelfall zu prüfen. (Beschluss 241016/15)

 

Sitzung vom 18.9.2024

Kirchenkreis wird Unterstützer-Organisation der Initiative "Brandenburg zeigt Haltung"

Der Kirchenkreis Zossen-Fläming wird Unterstützerorganisation der Initiative "Brandenburg zeigt Haltung". Damit soll ein weiteres öffentliches Statement für Vielfalt und eine demokratische Kultur des Miteinanders im Land Brandenburg gesetzt werden.

Zustimmung zur Anstellung von Maja Raugsch im gemeindepädagogischen Dienst in der Region 2

Für das Anstellungsverfahren in der Region 2 wurde vom KKR am 15.03.2023 eine Bewerbungskommission eingesetzt. Diese hat am 21.06.2024 ein ausführliches Bewerbungsgespräch mit Maja Raugsch geführt und den einstimmigen Beschluss gefasst, sie als Mitarbeiterin im regionalen Gemeindepädagogischen Dienst in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region 2 mit 75 % RAZ unbefristet anzustellen. Die Anstellung soll zum 01.10.2024 erfolgen.

Da in dem KKR Beschluss (15.03.2023) die Entscheidungs-Formulierung fehlt ("Die Entscheidung über die Einstellung wird gemäß der Geschäftsordnung des KKR der Bewerbungskommission überlassen."), bittet Michael Henseler nun formal um den finalen Beschluss.

Der KKR beschließt die unbefristete Anstellung von Maja Raugsch zum 01.10.2024 als Mitarbeiterin im regionalen Gemeindepädagogischen Dienst mit 75 % RAZ in der Region 2 im Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Wiederbeauftragung von Lektorin Helga Wunderlich

Helga Wunderlich ist bereits seit 1996 als Lektorin im KKZF aktiv. Ihre dritte Wiederbeauftragung ist abgelaufen und sie würde die Aufgabe gerne weiterhin ausführen. Der GKR Ludwigsfelde hat dies in seiner Sitzung am 16.07.2024 befürwortet, und auch die Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Lektor:innen und Prädikant:innen, Pfarrerin Angelika Döpmann, hat ein positives Votum abgegeben.

Alle im Kirchenkreis Verantwortlichen sind Helga Wunderlich für ihren unermüdlichen Einsatz sehr dankbar und freuen sich, von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen.

Der KKR beauftragt Helga Wunderlich erneut als Lektorin für den gesamten Kirchenkreis. Die Wiederbeauftragung endet am 17.09.2030.

Verkleinderung des GKR Petrus und Paulus Bestensee

Der GKR Petrus und Paulus Bestensee hat fristgerecht in seiner Sitzung am 11.07.2024 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des GKR gemäß ÄWG §3 (1) auf acht Personen zu reduzieren. Dies soll ab Dezember 2025 mit Beginn der neuen GKR-Legislaturperiode wirksam werden. Der KKR wird um Zustimmung gebeten.

Der KKR nimmt die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des GKR Petrus und Paulus Bestensee auf acht Personen mit Wirksamkeit aber nächsten GKR-Wahl zur Kenntnis.

Satzung der zukünftigen Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Jüterbog-Kloster Zinna

Am 20.12.2023 hat der KKR der Vereinigung der KG Jüterbog und der KG Kloster Zinna zur „Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Jüterbog-Kloster Zinna“ zum 01.01.2025 zugestimmt.

In Ihren Sitzungen am 04.09.2024 (Kloster Zinna) und am 07.09.2024 (Jüterbog) haben der GKR Kloster Zinna und St. Nikolai Jüterbog die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Jüterbog-Kloster Zinna beschlossen. Die Protokollbuchauszüge liegen vor.

Der KKR stimmt der vorliegenden Satzung für die zukünftige „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Jüterbog-Kloster Zinna“ zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung.

Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Bardenitz-Dobbrikow

Die GKR der KG Bardenitz, Dobbrikow, Felgentreu-Zülichendorf, Frankenförde und Hennickendorf haben auf einer gemeinsamen Sitzung am 20.11.2023 ebenso wie der GKR der KG Kemnitz am 06.11.2023 den Zusammenschluss zu einer Gesamtkirchengemeinde zum 01.01.2025 beschlossen.  Die Protokollbuchauszüge liegen vor.

Am 16.09.2024 tagten die GKR im Pfarrbereich Bardenitz-Dobbrikow. Die sechs GKR waren alle beschlussfähig. Die Beschlüsse über die Vereinigung, den Namen und die Satzung der ab 01.01.2025 entstehenden Gesamtkirchengemeinde wurden alle gefasst, ebenso über das Siegelbild. Die Protokollbuchauszüge werden nachgereicht.

Der KKR stimmt der Bildung der „Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Bardenitz-Dobbrikow“ aus den Ev. KG Bardenitz, Dobbrikow, Felgentreu-Zülichendorf, Frankenförde, Hennickendorf und Kemnitz zum 1. Januar 2025 sowie der vorliegenden Satzung zu und bittet das Konsistorium um kirchenaufsichtliche Genehmigung.

 

Sitzung vom 17.7.2024

Veräußerung des früheren Gemeindehauses der KG Luckenwalde in der Dahmer Straße 48 in Luckenwalde

Die KG Luckenwalde hat bereits im Jahr 2016 grundsätzlich die Abgabe des früheren Gemeindehauses in der Dahmer Str. 48 in Luckenwalde beschlossen. Aufgrund der erheblichen Verzögerungen bei der Fertigstellung der neuen KITA und der geringen Nachfrage nach solchen Immobilien in den letzten Jahren konnte ein Erbbaurechtsvertrag bis dato nicht geschlossen werden.

Seit dem Sommer 2023 verhandelt die GK mit einer Interessensgemeinschaft, die das Haus über das Martinswerk im Wege des Erbbaurechtes erwerben möchten. Das Konzept der Gruppe liegt dem KKR vor. In mehreren Gesprächen hat sich die KG mit den Interessenten auf Eckwerte für einen Erbbaurechtsvertrag weitgehend verständigt. Diese Eckwerte gehen von einer Entschädigung (Kaufpreis) für das Gebäude in Höhe von 200.000,00 € und einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von rund 12.000 € aus. Das vorliegende Gutachten weist einen höheren Gebäudewert aus. OKR Andreas Czubaj (Referat 6.3 – Immobilien, Wald und Landwirtschaft) hat  eine Zustimmung zu den verhandelten Eckwerten in Aussicht gestellt, aber vorab um Zustimmung des Kreiskirchenrates und der damit verbundenen Mindereinnahmen gebeten.

Der KKR stimmt der Veräußerung des früheren Gemeindehauses der KG Luckenwalde in der Dahmer Straße 48 in Luckenwalde zu, sofern ein Erbbaurechtsvertrag mit einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von rund 12.000 € (ggf. mit einer Staffelung in den ersten Jahren) sowie einer einmaligen Gebäudeentschädigung von 200.000,00 € vereinbart werden kann (Beschluss 240717/8).

 

Sitzung vom 24.6.2024

1. Wiederbeauftragung von Holger Manz als Prädikant

Das Referat Kirchliches Leben des Konsistoriums teilt mit, dass die 6-jährige Beauftragung des Prädikanten Holger Manz für die Ev. KG Blankenfelde-Jühnsdorf im August ausläuft und erbittet ggf. Anträge der Kirchengemeinde und des Kreiskirchenrates zur Wiederbeauftragung.

Die Superintendentin hat gemeinsam mit Pfn. Döpmann als der Beauftragten des KK für Lektor:innen und Prädikant:innen ein Gespräch mit Holger Manz geführt. Beide befürworten die Verlängerung der Beauftragung. Der KKR schließt sich dem Votum an und erbittet die Wiederbeauftragung für Herrn Manz als Prädikant für den gesamten Kirchenkreis.  (Beschluss 240624/7)

2. Beauftragung von Lektor:innen im Kirchenkreis

Im Kirchenkreis haben drei Lektoren den Kurs erfolgreich abgeschlossen. Die jeweiligen Kirchengemeinden und die Beauftragte Pfarrerin Angelika Döpmann empfehlen die Beauftragung. Der KKR schließt sich dem Votum an und beauftragt Herr Henrik Nikulski aus Rangsdorf für den Lektoren-Dienst in der Region 1, Herrn René Haase aus Trebbin für den Lektorendienst in der Region 2 und Herrn Prof. Dr. Klaus-Ulrich Neumann (Zossen) für den Lektorendienst in der Region 3. (Beschlüsse 240624/8.1-8.3)

Für Frau Corinna Jänchen, Ev. Gesamtkirchengemeinde Baruther Urstromtal, erfolgt eine Erweiterung der Beauftragung zum Lektorinnen-Dienst in der gesamten Region 3 (Zossen, Am Mellensee und Baruth/Mark). 

3. Antrag auf Kostenübernahme im Bereich der Notfallseelsorge

Im Namen des Notfallseelsorge- und Kriseninterventionsteams des Kirchenkreises bittet Steff Gracklauer um die einmalige Kostenübernahme für die Entwicklung und Umsetzung des plüschigen Seelentrösters „Hope“, eines Tröste-Sterns der Notfallseelsorge in Höhe von 795,12 EUR brutto. Der Tröste-Stern kommt zum Einsatz, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind. Es wurde 50 große und 10 kleine Sterne in Auftrag gegeben, die für vier bis fünf Jahre reichen sollen.

Zukünftige Projekte werden mit Vor-Absprachen und einer Beantragung für den Haushalt des folgenden Jahres angemeldet.

Der KKR beschließt, die Kosten zu übernehmen. Die Mittel sollen entnommen werden aus der Deckungsreserve des Kirchenkreises (Beschluss 240624/10)

4. Zahlung der Umlage zur Mitfinazierung des Zentrums für Dialog und Wandel

Generalsuperintendentin Theresa Rinecker wandte sich mit der Bitte an die Kirchenkreise, das Zentrum für Dialog und Wandel der EKBO  (ZDW) als Zentrum für die besonderen Themen der Kirchenkreise in den Sprengeln Potsdam und Görlitz auch mit eigenen Mitteln zu unterstützen.

Das bisherige Finanzierungsmodell, das auch ein Mitwirkungs- und Mitsprache-Modell der Kirchenkreise und der Landeskirche ist, soll auch in der neuen Projektphase von 2024-29 umgesetzt werden. Die Landeskirche stellt seit 2024 jährlich ein Budget von 300.000 € zur Verfügung. Sie bittet ihrerseits die Kirchenkreise in den Sprengeln Görlitz und Potsdam darum, eine Umlage pro Gemeindeglied in Höhe von 0,20 €/ Jahr pro Gemeindeglied in den Blick zu nehmen und im Haushalt zu verankern. 2024 ist dafür eine Entscheidung des KKR erforderlich, in den darauffolgenden Jahren soll diese Umlage im  Haushalt des Kirchenkreises abgebildet werden. I

Zum Stichtag 31.12.2023 hatte der Kirchenkreis 25.652 Gemeindeglieder. Daraus ergibt sich eine zu zahlende Umlage in Höhe von 5.130,40 Euro für das Jahr 2024.

Der KKR beschließt, zur Mit-Finanzierung des ZDW ab sofort eine Umlage in Höhe von 0,20 €/ Jahr pro Gemeindeglied an die Landeskirche zu zahlen und dies für die Jahre 2025-2029 im Haushalt des Kirchenkreises K zu verankern. Die Mittel für das laufende Haushaltsjahr werden dem Fonds zur Profilierung kirchlicher Standorte entnommen. (Beschluss 240624/11)